Auftrag und Aufgaben der Einrichtung

Der Gesetzgeber definiert den Auftrag von Kinderbetreuungseinrichtungen folgendermaßen:

 

Kinderbetreuungseinrichtungen haben die Aufgabe,

 

  • jedes Kind seinem Entwicklungsstand entsprechend unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Grundsätze der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege sowie der Erkenntnisse der einschlägigen Wissenschaften zu fördern.

  • die Selbstkompetenz der Kinder zu stärken und zur Entwicklung der Sozial-,Sach- und der lernmethodischen Kompetenzen beizutragen.

  • die Kinder bei einem sorgsamen Umgang mit dem eigenen Körper und dem Wissen über präventive Maßnahmen zur Gesunderhaltung zu unterstützen und selbstbestimmt Verantwortung für ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit zu übernehmen

Bei der Erfüllung dieser Aufgaben ist darauf Bedacht zu nehmen, dass alle Bildungsangebote altersgemäßen Lernformen entsprechen und die Sozialisation der Kinder in einer Gruppe sichergestellt ist.